FAQ

zur privatärztlichen Behandlung
und zur Manuellen Medizin

Die manuelle Medizin bedient sich einfacher Mittel und kommt ohne Spritze oder Medikamente aus. Ihre einzigen Instrumente: geschulte Hände. Die schmerzfreie Behandlung ist in der manuellen Medizin oberstes Gebot. Voraussetzung dafür ist u.a. die richtige Lagerung des Patienten. Mit gezielten Handgriffen stellt der auf manuelle Medizin spezialisierte Arzt die Beweglichkeit von Wirbelsäule und Gelenken wieder her. Dabei übt er mit kurzen, raschen oder sich wiederholenden, langsamen Bewegungen und minimalem Kraftaufwand, Druck oder Zug auf Wirbel und/oder Gelenke aus. Die so dosierten Handgriffe lösen manchmal ein hörbares – nicht schädliches - Knacken aus. Auf diese Weise können Blockierungen sowie muskuläre Verspannungen verschwinden und damit auch die oft jahrelang ertragenen Schmerzen.

Ja, das können Sie – Sie müssen die privatärztlich abgerechneten Behandlungen aber selbst bezahlen. In Ausnahmefällen erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung diese Rechnung (teilweise) erstattet. Dies müssen Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung aber – möglicherweise auch vor Durchführung der Behandlung – selbst abklären. Sie erhalten für die durchgeführte Behandlung eine Rechnung und auf Wunsch vorher einen Kostenplan.

Ja, das ist bei entsprechend medizinischer Indikation möglich - allerdings werden andere Formulare verwendet, als Sie es von Ihrem Hausarzt oder vertragsärztlichem Facharzt gewöhnt sind.

Für eine normale Untersuchung und ein Gespräch werden üblicherweise nicht mehr als 22 € fällig. Behandlungen im Rahmen der manuellen Medizin kosten je nach behandeltem Körperbereich zwischen 60,00 € und 100,00 € pro Behandlung. Selbstverständlich kann ein Privatarzt keine Fantasiepreise für seine Behandlung verlangen. Vielmehr werden die Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie besprechen vor der Behandlung mit dem Arzt die Behandlung und können natürlich auch nach dem Preis fragen. Dieses Gespräch kostet Sie nichts. Auf Wunsch wird auch ein unentgeltlicher Kostenplan (= Kostenvoranschlag) erstellt.

Der Privatarzt hat üblicherweise deutlich mehr Zeit für seine Patienten. Noch dazu ist die Terminvergabe sehr viel unproblematischer als bei Vertragsärzten. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen Termin; im Notfall auch deutlich schneller.

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